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EnergiewendeMobilitätFirmenwagen zu Hause laden: Mobilstrom von Green Planet Energy

Firmenwagen zu Hause laden: Mobilstrom von Green Planet Energy

In 2020 wurden etwa dreimal so viele Elektroautos in Deutschland zugelassen wie in 2019 (Quelle Statista 2021). Und auch 2021 verspricht ein erfolgreiches E-Autojahr zu werden. Mit etwa 38 Prozent aller Neuzulassungen stellen elektrische Firmenwagen laut Verband der Automobilindustrie (VDA) einen erheblichen Anteil dieser Entwicklung dar.

Seit 2020 bieten wir unseren Kund:innen zwei Mobilstrom-Tarife mit vergünstigtem Ökostrom an. Fahrer:innen von elektrischen Firmenwagen konnten mit Mobilstrom plus bisher jedoch nur einen dieser beiden Tarife wählen. Der Grund: Nur bei diesem Tarif, für den ein separater unterbrechbarer Zähler für den Autostrom erforderlich ist, musste das Elektrofahrzeug nicht zwingend auf die Person zugelassen sein, die auch den Mobilstromvertrag abgeschlossen hat.

Diese Einschränkung haben wir nun durch eine AGB-Änderung aufgehoben. Zukünftig können Sie mit unserem Tarif Mobilstrom aktiv Ihren elektrischen Firmenwagen auch dann zu Hause laden, wenn Sie über keinen separaten Zähler für den Fahrstrom verfügen. Das Elektroauto muss dabei nicht mehr zwingend auf Sie zugelassen sein. Es genügt, wenn in Ihrem Haushalt mindestens eine Person wohnt, auf die ein vollelektrisches Fahrzeug angemeldet ist oder wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein solches Fahrzeug zur Verfügung stellt. Unsere AGB-Änderungen für Mobilstrom aktiv gelten ab sofort.

Für das Laden Ihres Firmenwagens zu Hause können Arbeitgeber Ihnen eine Wallbox verleihen, bezuschussen oder schenken. Ihren Firmenwagen können Sie aber auch über eine private Wallbox laden. Ist Ihre Wallbox an einen separaten unterbrechbaren Zähler angeschlossen, können Sie unseren Mobilstrom plus-Tarif beziehen. Dies gilt auch, wenn Sie einen getrennten  unterbrechbaren Zähler ohne eine Wallbox besitzen. Der separate Zähler erfasst genau, wie viel Strom Sie für das Laden des E-Autos verbrauchen. So erfolgt eine getrennte Abrechnung für Haushaltsstrom und E-Auto.

Aber auch mit einer Wallbox ohne Anschluss an einen unterbrechbaren Zähler oder falls Sie (noch) keine Wallbox besitzen und Ihren E-Firmenwagen zu Hause über die Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) laden, können Sie nun mit Mobilstrom aktiv vergünstigten Ökostrom von uns beziehen. Da in dieser Variante über den bei uns gemeldeten Zähler Lade- und Haushaltsstrom bei Mobilstrom aktiv gemeinsam abgerechnet werden, können wir Ihnen keine separate Rechnung für den Fahrstrom erstellen. Über den meist eingebauten Unterzähler in der Wallbox sollte eine Erfassung des Ladestroms und eigenständige Abrechnung mit dem Arbeitgeber aber i.d.R. einfach möglich sein.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Haushaltssteckdosen nicht dazu ausgelegt sind, über viele Stunden die Leistung für die Ladung eines Elektroautos bereitzustellen. Es droht die Überlastung von Kabeln, Anschlüssen und Steckdosen bis zur Brandgefahr. Eine Wallbox erhöht die Sicherheit des Ladevorgangs ebenso wie die Ladegeschwindigkeit.

Erhöhte monatliche Pauschale seit 2021 gültig

Ein Tipp: Beim Laden des Firmenwagens zu Hause gibt es steuerliche Pauschalen auf den bezogenen Strom. Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, kann von seinem Arbeitgeber den Aufwand pauschal und steuerfrei erstattet bekommen. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob es zusätzliche Lademöglichkeiten am Arbeitsstandort oder in Form von Stromtankkarten gibt. Wie das konkret funktioniert, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

Für auf Unternehmen angemeldete E-Roller, E-Lastenräder oder Ähnliches können Sie übrigens unseren Ökostrom aktiv Tarif nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Welchen Vorteil habe ich durch die AGB-Änderung beim Mobilstrom aktiv?

Ab sofort steht der Mobilstrom aktiv-Tarif auch Nutzer:innen von Firmenwagen zur Verfügung. Damit machen wir unseren ökologischen Ladestrom auch Personen zugänglich, die zu Hause über keinen separaten unterbrechbaren Zähler verfügen und steigern so unseren Beitrag zur Energiewende.

Wie lange muss ein Elektroauto an der Wallbox laden?

Die Ladezeit ist abhängig von der Ladeleistung, also der Anzahl der Phasen, der Spannung und der Stromstärke der Ladestation. Lesen Sie dazu auch „Elektroauto tanken – was Sie wissen müssen“.

Wie kann ich meinen Haushaltsstrom und den Strom für das Firmenfahrzeug abrechnungstechnisch trennen?

Die getrennte Abrechnung von Haushaltsstrom und Strom für das elektrische Firmenfahrzeug ist nur mit unserem Mobilstrom plus-Tarif möglich, für welchen Sie einen separaten unterbrechbaren Zähler benötigen. Verfügen Sie nicht über einen separaten Zähler, so können Sie für ihren elektrischen Firmenwagen unseren Mobilstrom aktiv-Tarif wählen. In dem Tarif wird allerdings der Strom für Haushalt und das E-Auto gemeinsam abgerechnet. Denn es kann durch den gemeinsamen Zähler nicht genau nachvollzogen werden, wie viel Strom Sie für das Laden Ihres E-Autos exakt verbraucht haben.

Was ist, wenn ich (noch) keinen separaten unterbrechbaren Zähler habe, um den Stromverbrauch für das E-Auto zu messen?

Grundsätzlich ist ein separater Zähler (ob mit oder ohne Wallbox) nicht notwendig, um unseren Mobilstrom aktiv-Tarif zu nutzen. Wenn Sie (noch) nicht über einen separaten Zähler verfügen, kann aber auch nicht direkt nachvollzogen werden, wie viel Strom für das Laden des Autos verbraucht wird. Hier wird der Strom für das E-Auto und den Haushalt gemeinsam abgerechnet. Trotzdem greifen hier die oben erwähnten Pauschalen, über welche Arbeitgeber den Aufwand des Dienstwagens pauschal und steuerfrei erstatten können.

Was muss ich bei Installation und Anschluss der Wallbox beachten?

Seit März 2019 müssen Wallboxen, unabhängig von der Leistung, beim Netzbetreiber gemeldet werden (§19 Niederspannungsanschlussverordnung). Diese Meldung muss vor der Installation der Ladestation stattfinden. Das Anmeldeformular bekommt man beim zuständigen Netzbetreiber. Wallboxen bis einschließlich 12 Kilowatt (kW) müssen nur gemeldet werden. Wallboxen über 12 kW benötigen zusätzlich eine Genehmigung des Netzbetreibers. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhalt der Anmeldung zu antworten. Der für die Wallbox zuständige Elektroinstallateur ist oft bei der Anmeldung behilflich.